Info:Konventionen
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1 Konventionen zu Artikelnamen
Formalismus ist zwar lästig, doch da es nur wenige Regeln gibt, ist es halb so schlimm!
Schließlich wollen wir ja später ohne Frust die eingestellten Informationen ganz
einfach und schnell wieder finden.
Außerdem sind die Konventionen eine Basis für die vielen automatischen Verweise, die uns
Arbeit ersparen und die Übersicht verbessern sollen.
1.1 Regeln für die Bildung der Artikel-Namen
- Artikel allgemein: Der Name steht im Singular, wenn es sich um ein Stück handelt.
- Kapitel: Der Name steht im Plural, da eine Gruppe betroffen ist.
- Hersteller: Für den Namen nehmen wir den gebräuchlichen Firmennamen. Bei Namenskonflikten (z.B. Rechenmaschine gleichen Namens) ergänzen wir die Gesellschaftsform
- Person: Der Name besteht aus: Nachname, Komma, Leerzeichen, Vorname. Abkürzungen sind zu vermeiden. Beispiel: Hamann, Christel.
- Literatur: Der Name besteht aus: Nachname des Autors, Leerzeichen, Erscheinungsjahr. Beispiel: Martin 1925.
Bei 2 Autoren wird ein Schrägstrich verwendet: Müller/Meier 1955. Herausgeber werden wie Autoren behandelt.
Wenn keine Person angebbar ist, wird ein passender Ersatz verwendet (Museum, Firma o. Ä.). Bei mehreren Literaturstellen pro Jahr wird eine Zahl oder ein kleiner Buchstabe hinzugesetzt (Beispiel: Weiss 2006.1 oder Stoll 2004b)
- Rechner, Geräte, Zubehör usw.: Der Hersteller-Name wird in der Regel vorangesetzt, Trennzeichen sind Leerzeichen. Beispiel: Walther WSR 160.
Bei unbekannter Firma oder eindeutigen und allgemein bekannten Gerätenamen kann der Hersteller-Name entfallen.
Ein grammatikalischer Artikel am Anfang des Namens (Der, Die, Das, The) entfällt, wenn der Sinn nicht entstellt wird. Beispiel: Webb Adder
Aber: Der gramm. Artikel bleibt, wenn er üblicherweise mit genannt wird oder in der Gebrauchsanleitung gleichwertig und in gleicher Größe abgedruckt ist. Beispiele: Der kleine Rechnerkünstler oder The Adder.
Bei Maschinen oder Geräten, von denen weder die Firma noch eine Typenbezeichnung bekannt ist, wird "Unbekannt", gefolgt von sinnvollen Ergänzungen, verwendet.
Bei Namenskonflikten ist der Artikel-Name mit einem Zusatz zu versehen (Zahl, Buchstabe, alt/neu, Währung, Besitzer-Kurzzeichen oder Farbe. (Beispiel: Rechner gleichen Namens mit anderer Farbe.)
- Patente: Länderkürzel (2 Buchstaben) und Patentnummer (ohne Leerzeichen!). Beispiele:DE4711 oder US05812.
- Material: Firma und dann Material. Beispiel: Facit Material.
1.2 Regeln für Dateinamen bei Bildern
- Formaler Aufbau: Hersteller-Typ-Nummer-SNxxxxx-Besitzer.jpg.
Es können Elemente entfallen, wenn sie nicht bekannt sind. Auf jeden Fall sollten Sie keine nichtssagenden Datei-Namen benutzen, da das Bild dadurch anonym wird und kaum wieder gefunden werden kann! - Keine Leerzeichen: Das System kann in Dateinamen keine Leerzeichen akzeptieren. Es wandelt Leerzeichen automatisch in den Unterstrich "_" um.
- Erster Buchstabe groß: Falls der erste Buchstabe klein geschrieben ist, wandelt ihn das System in einen Großbuchstaben um
- Wenn das System eine Umwandlung vornimmt, wir der Benutzer deutlich darauf hingewiesen!
Bitte beachten Sie diesen Hinweis. Sie können abbrechen und den Namen der Datei verändern oder mit dem vom System geänderten Namen fortfahren.
Auf jeden Fall müssen Sie bei Verweisen auf diese Datei die vom System akzeptierte Schreibweise beachten
1.3 Anmerkungen
- Beim Hochladen geben Sie bitte alle möglichen Zusatzinformationen an (Hersteller, Typ, Seriennummer, Inhaber des Copyrights, wenn möglich auch Datum usw.). Diese werden beim Suchen ausgewertet
Überarbeitet von: F. Diestelkamp 16:14, 10. Dez 2007 (GMT)