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Friedrich Gustav Gauß


Friedrich Gustav Gauß (auch Gauss, Gausz) - Gründer des preußischen Katasters, Organisator und Förderer des preußischen Landmesswesens

Eine Biographie von Rainer Heer, Hannover - Erstveröffentlichung

Inhaltsverzeichnis

1 Vorab

In das Jahr der Geburt von Friedrich Gustav Gauß fällt auch die Geburt (17. Februar 1829) von Oscar Schreiber, dem Reorganisator der preußischen Landesaufnahme. Mit ihm ist aus geodätischer Sicht die weitreichende Etablierung des Vermessungswesens in einem staatlichen Gemeinwesen verbunden. Damit wurden gleichzeitig die Grundlagen für die technischen Katastervermessungen gelegt, mit denen Friedrich Gustav Gauß zu tun hatte.

2 Leben und Wirken

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Friedrich Gustav Gauß

Friedrich Gustav Gauß wurde am 20. Juni 1829 als Sohn eines Kaufmanns in Bielefeld geboren. Zu Johann Carl Friedrich Gauß, dem bekannten Mathematiker, Astronomen, Geodät und Physiker bestehen keine verwandtschaftlichen Beziehungen.

F.G. Gauß besuchte die Bürgerschule und das Gymnasium, das er mit der Primareife abschloss. Dann wechselte er zur Provinzialgewerbeschule in Bielefeld.

Dann wandte er sich dem Feldmesserberufe zu und war ca. 1 ½ Jahre bei dem Steuerkontrolleur Jüngerich in Brackwede praktisch tätig. Am 9. Oktober 1848 legte er die Feldmesserprüfung mit dem Prädikat „voll befähigt“ ab. Vom 5. Mai 1849 bis zum 1. Oktober 1850 gehörte er zum Neumessungspersonal des Königlichen Dienstes des Rheinisch-Westfälischen Grundsteuer-Katasters im Kreise Wiedenbrück und führte dort unter Leitung des Katasterkontrolleurs Sartor Vermessungen durch. Sartor und der bei der Regierung in Minden tätige hervorragende Steuerrat Vorländer hatten auf die berufliche Entwicklung von F. G. Gauß großen Einfluss. Er war bereits als Polygonometer im Gespräch. Ab 1. Oktober 1851 nahm F.G. Gauß seine Militärpflicht als Einjährig-Freiwilliger bei dem 15. Landwehr-Infanterieregiment wahr. Er wurde am 2. April 1851 zum Unteroffizier und am 10. November 1851 zum Sekondelieutenant befördert. Am 10. Dezember 1851 wurde ihm der Abschied bewilligt. Er trat dann nur kurz wieder beim Neumessungspersonal in Minden ein, denn am 30. Januar 1852 wurde er zum Supernumerar in das Katasterbüro der Regierung in Minden berufen. Diese Tätigkeit auf verschiedensten Katasterämtern mit allerlei Vermessungsarbeiten nahm er bis zum 31. Juli 1856 wahr.
Zum 1. August 1856 sollte er in dem Regierungsbezirk Aachen als Katasterassistent die Abschätzungsrevision des Katasterverbandes Blankenheim einrichten. Am 21. Dezember 1856 wurde er dann zum Katasterkontrolleur in Blankenheim befördert. Er leitete die Revision der Abschätzungsarbeiten und war gleichzeitig einer der vom Kreis Schleiden gewählten Mitglieder der Einschätzungskommission.

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Bielefeld um 1830

Abb. 2: Bielefeld um 1830; Quelle:  http://www.bielefeld.de/de/ti/geschichte/

Die Geschichte des Katasters ist eng mit der der französischen Revolution im Jahre 1789 und der Besetzung des Rheinlandes und Westfalens durch Napoléon Bonaparte im Jahre 1807 verknüpft. Zur Besteuerung des Grund und Bodens ordnet Bonaparte Vermessungen und Anlegung eines Parzellarkatasters an. Die Provinzen Rheinland und Westfalen gehen 1815 an Preußen. Die Katasterarbeiten werden 1820 übernommen, fortgeführt und 1834 abgeschlossen. Am 21. Januar 1839 tritt das Grundsteuergesetz für die westlichen Provinzen in Kraft. Es sah eine regelmäßige Revision der Katastralabschätzungen der Gebäude und kultivierten Grundstücke mit gleichzeitiger Erneuerung der Karten, Flurbücher und Mutterrollen vor. In Ergänzung dazu erschien am 14. Oktober 1844 eine Verordnung zur periodischen Revision des Grundsteuerkatasters dieser beiden westlichen Provinzen. Hier schien alles geregelt, aber in den übrigen Provinzen im preußischen Staate musste intensiv an Entwürfen zur allgemeinen Grundsteuerregelung gearbeitet werden. Ausgehend vom Edikt Friedrich Wilhelms III. vom 27. Oktober 1810 zur Reform des Abgabensystems nach gleichen Grundsätzen, einschließlich der Anlegung eines neuen Katasters und der dann durchgeführten Steuerreform von 1820 konnten jedoch die gesteckten Ziele nicht befriedigend erreicht werden. Erst durch Veröffentlichung der vorläufigen Verfassungsurkunde vom 5. Dezember 1848 kam die grundsteuerliche Angelegenheit für die östlichen Provinzen in Fluss.

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Königreich Preußen mit seinen Provinzen

Die Abb. 3 zeigt das Königreich Preußen mit seinen Provinzen.

Das preußische Finanzministerium suchte daher einen Hilfsarbeiter für das Büro des Finanzministeriums. Dabei wurde man auf F.G. Gauß aufmerksam und es fand sich am 10. Mai 1858 folgende Aktennotiz: „Gauß soll eine mehr als gewöhnliche allgemein wissenschaftliche Bildung haben, auch gewandt sein.“

So wurde er am 1. November 1858 als Hilfsarbeiter in das Büro des Finanzministeriums berufen und bereits am 27. Juni 1859 zum Geheimen Kalkulatorassistenten bei der Kalkulatur der Generalverwaltung der Steuern befördert. Wenige Monate später, am 1. Dezember 1859, nahm er dann die Stelle eines Geheimen expedierenden Sekretärs und Kalkulators ein, was im wesentlichen der Funktion eines Bürobeamten entsprach. F.G. Gauß legte am 5. Dezember 1859 dem Finanzminister im Rahmen einer Denkschrift „eine umfassende Ermittlung des aus der landwirtschaftlichen Benutzung des Grund und Bodens zu erzielenden Ertrags behufs Beurteilung der hinsichtlich der Grundbesteuerung zwischen den einzelnen Provinzen des preußischen Staates bestehende Verschiedenheiten“ vor. Damit begann der Aufstieg von F.G. Gauß.

In den Jahren 1852 bis 1859 fanden die eingebrachten Gesetzesentwürfe zur Grundsteuerregelung nicht die Zustimmung der Volksvertretung. Erst am 21. Mai 1861 konnten nach mehrheitlicher Zustimmung die drei Gesetze zur anderweitigen Regelung der Grundsteuer, der Einführung einer allgemeinen Gebäudesteuer und der Grundsteuerentschädigung erscheinen. Die Erhebung der Grundsteuer war für den 1. Januar 1865 geplant. Es musste also in 3 ½ Jahren das Grund- und Gebäudesteuerkataster für das ganze Staatsgebiet erstellt werden.

Zur Ausführung der Gesetze wurden ebenfalls am 21. Mai 1861 folgende Anweisungen erlassen:
• Anweisung für das Verfahren bei Ermittlung des Reinertrags der Liegenschaften behufs anderweitiger Regelung der Grundsteuer
• Anweisung für das Verfahren bei Herstellung der Gemarkungskarten und Feststellung des Flächeninhalts der Liegenschaften
• Allgemeine Grundsätze bei Abschätzung des Reinertrags der Liegenschaften

Am 13. Juni 1861 wurde F.G. Gauß Vorsteher des Büros der durch Order vom 31. Mai 1861 gebildeten Zentraldirektion zur Regelung der Grundsteuer, mit der Dienst-bezeichnung Vermessungsinspektor und hatte sowohl die vermessungstechnischen, als auch die ökonomisch-technischen Arbeiten zu bearbeiten. Der geometrische Teil des Veranlagungswerkes konnte am 1. Juli 1864, nach nur drei Jahren, für eine Fläche von 22 Millionen ha fertig gestellt werden. Im Sommer 1865 stand die Auflösung des Zentraldirektoriums zur Regelung der Grundsteuer bevor und F.G. Gauß wurde am 17. August 1865 Vorsteher des Büros für Grund- und Gebäudesteuerangelegenheiten in der neuen Abteilung des Finanzministeriums für die Verwaltung der direkten Steuern. Am 5. Dezember 1866 wurde F.G. Gauß auf Vorschlag des Finanzministers Steuerrat und am 3. Oktober 1868 Geheimer Rechnungsrat. Durch die Übernahme der Provinzen Hannover, Schleswig-Holstein, Hessen-Nassau und des Kreises Meisenheim stand das Finanzministerium vor der Aufgabe, ein Kataster für 7,3 Millionen ha aufzustellen. Unter Berücksichtigung vorhandener Grundkataster und Grundsteuerkarten mussten noch 52 % der Fläche neu vermessen und für die Gesamtfläche die Reinerträge ermittelt werden.

Für das vermessungstechnische Verfahren gab der Finanzminister am 7. Mai 1868 eine Neumessungsinstruktion für diese neuen Provinzen heraus, die sich an der Neumessungsinstruktion von 1857 für die westlichen Provinzen orientierte.

Abteilungsdirektor Schuhmann machte am 9. Juni 1871 den Finanzminister wieder auf die Verdienste von Gauß aufmerksam. F.G. Gauß wurde daraufhin am 30. März 1872 der Amtscharakter eines Generalinspektors des Katasters beigelegt und er wurde vom König in den Rang eines Rates 3. Klasse erhoben. Am 6. Oktober 1875 wurde ihm dann der Rang eines Rates 2. Klasse verliehen.

Zur Verbesserung der Ausbildung der Landvermesser für Katasterzwecke erschien im April 1876 von F.G. Gauß das Buch „Die trigonometrischen und polygonometrischen Rechnungen in der Feldmesskunst“.

Am 31. März 1877 erschienen die Katasteranweisungen I – VII, die in den östlichen und westlichen Provinzen den Geschäftsbetrieb der Ämter und Regierungen neu regelten. Der Anteil von F. G. Gauß daran dürfte nicht unerheblich gewesen sein.

Unter Mitwirkung von H. Meyer und Otto Koll hat dann F.G. Gauß die Katasteranweisungen VIII und IX bearbeitet, die am 25. Oktober 1881 in Kraft traten. Sie beinhalten die Anweisungen zur Durchführung der Verfahren zur Erneuerung der Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters, die erstmalig das Katastervermessungswesen unter Anwendung der Methode der kleinsten Quadrate auf eine wissenschaftliche Grundlage stellten.

In Folge davon wurde für die wissenschaftliche Vor- und Ausbildung durch die Landmesserprüfungsordnung vom 4. September 1882 das Studium eingeführt.

Darüber hinaus gab F.G. Gauß eine Reihe weiterer Bücher, insbesondere für Landmesser und Katasterbeamte, heraus.
• Tafeln zur Berechnung der Geldwerte von einem Morgen, 1862, Berlin, R. v. Decker
• Gebäudesteuer in Preußen, 1866, Berlin, R. v. Decker
• Tafeln zur Berechnung der Grundsteuerreinerträge für metrisches Flächenmaß, 1873, Halle a. S., E. Strien
• Die Teilung der Grundstücke insbesondere unter Zugrundelegung rechtwinkliger Koordinaten nebst vierstelligen logarithmischen und trigonometrischen Tafeln und einer Quadrattafel, 1878, Berlin, R. v. Decker
• Ausgleichungsrechnung, Leipzig, Wilhelm Engelmann
• Hauptsätze der Elementarmathematik, Bunzlau, Kreuschmer
• Polygonometrische Tafeln, 1893, Stuttgart, Wittwer
• Die Ergänzungssteuer in Preußen, 1894, Berlin, Karl Heymanns
• Tafeln für Maschinenrechnen, 1901, Stuttgart, Wittwer

Auf die logarithmischen und trigonometrischen Tafeln, durch die er besonders bekannt wurde, wird an anderer Stelle eingegangen.

Am 28. Dezember 1892 wurde F.G. Gauß zum Wirklichen Geheimen Oberfinanzrat, Rang der Räte I. Klasse ernannt.

Sein organisatorisches und technisches Können setzte F.G. Gauß bei der Miquelschen Steuerreform ein, die zum Kommunalabgabengesetzt vom 14. Juli 1893 führte. Grund- und Gebäudesteuer waren ab sofort keine Staatssteuern mehr, sondern wurden von den Kommunen veranlagt und verwaltet. Durch das Ergänzungssteuergesetz vom 1. April 1895 unterlag der Grundbesitz dann einer Einkommen- und Ergänzungsteuer.

Am 21. Februar 1896 erschien die Fortführungsanweisung II, die nun bei Fortführungsvermessungen eine Untersuchung der alten, bestehenden Grenzen zwingend vorschrieb.

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Gedenktafel F.G. Gauß

Abb. 4: Gedenktafel Friedrich Gustav Gauß;
Quelle: Wikipedia

Aus Anlass des 50-jährigen Dienstjubiläums von F.G. Gauß am 26. Januar 1899 errichteten die dem Stande der Landmesser angehörenden Beamten der preußischen Katasterverwaltung eine Stipendienstiftung mit dem Namen „F.G. Gauß-Stiftung“. Sie ermöglichte den Nachkommen von preußischen Katasterbeamten durch Vergabe von Stipendien das Studium der Geodäsie.

Am 9. August 1905 erbat F.G. Gauß den Eintritt in den Ruhestand, der ihm zum 9. September 1905 gewährt wurde. Gleichzeitig wurde er mit diesem Datum zum Wirklichen Geheimen Rat mit dem Prädikat Exzellenz ernannt. Das Nebenamt des Vorsitzenden der Oberprüfungskommission für Landmesser nahm er noch weiter wahr.

Die Beamten der Katasterverwaltung stifteten als Zeichen des Dankes und ihrer Verehrung eine bronzene Gedenktafel mit dem Reliefbild von F.G. Gauß und einer Widmung (Abb. 4).


Am 26. Juni 1915 starb F.G. Gauß. Die Beerdigung fand am 30. Juni 1915 auf dem Friedhof der Jerusalems- und Neuen Kirche am Blücherplatz in Berlin statt. Seine Verdienste für das Katastervermessungswesen sind bis heute von unschätzbarem Wert. Das Grab von F.G. Gauß und seiner Gattin ist ein Ehrengrab des Landes Berlin.

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Grabstein F.G. Gauß

Abb. 5: Grab von Friedrich Gustav Gauß;
Quelle:  http://www.w-volk.de/museum/grave17.htm

Die Inschriften auf dem Grabstein und der kleinen Metalltafel lauten:
''Hier ruhen in Gott Elise Gauss; geb. Brune; geb. 25.10.1833; gest. 21.6.1889; Dr. F. G. Gauss; Wirkl. Geh. Rat; geb. 20.6.1829; gest. 26.6.1915''

Friedrich Gustav Gauß; *20.6.1829 +26.6.1915; Geodät, Mathematiker, Gründer des preußischen Katasteramtes

3 Mitgliedschaften, Auszeichnungen und Ehrungen

F.G. Gauß war in folgenden Gremien Mitglied:

• Zentraldirektorium der Vermessung des preußischen Staates
• Kommission zur Organisation und Reform des öffentlichen Vermessungswesens.

Für die außergewöhnlich großen Verdienste von F.G. Gauß wurden ihm folgende Orden verliehen:

• Roter Adler Orden 2. Klasse, 1881
• Roter Adler Orden 2. Klasse mit Stern und Eichenlaub
• Roter Adler Orden 2. Klasse mit Brillianten.

Besondere Anerkennung fand er durch die Verleihung eines Doctor philosophiae honoris causa der Universität Straßburg.

4 Familie

F.G. Gauß heiratete früh und verlor seine Frau bei der Geburt des ersten Kindes, das nur drei Monate später ebenfalls verstarb. Im Jahre 1856, drei Jahre später, heiratete er Elise Brune. Aus dieser Ehe gingen drei Söhne und eine Tochter hervor. Die Söhne starben im Alter von 10, 12 und 20 Jahren. Als im Jahre 1889 seine zweite Frau starb, konzentrierte er seine Liebe auf seine Tochter Heide, deren Mann General Gobbin und deren Kinder. Sein Enkel Dr.-Ing. H.H. Gobbin hat aufgrund des Erlasses des Unterrichtsministers vom 6. April 1925 angeregt, die vierstelligen Logarithmentafeln von F.G. Gauß als Schulausgabe herauszugeben. Daher sind vielen Schülergenerationen die Logarithmentafeln von F.G. Gauß gut bekannt.

5 Logarithmentafeln und Veröffentlichungen

Übersicht über die Ausgaben aller Logarithmentafeln von F.G. Gauß von 1870 bis 1979 (nach Dr. Klaus Kühn; siehe auch Logarithmentafeln und Gauss%2C_Friedrich_Gustav)
4stellige Tafeln
1. 1873 Vierstellige logarithmisch-trigonometrische Handtafel. Plakatformat - 1923
2. 1873 Vierstellige logarithmisch- trigonometrische Handtafel neuer Teilung für Hundert Grad Teilung des Rechten (zuletzt Ed. H. H. Gobbin) - 1938
3. 1900 - Vierstellige logarithmische und trigonometrische Logarithmentafeln- Schulausgabe (zuletzt Ed. H. H. Gobbin) - 1927
4. 1929 - Vierstellige logarithmische und trigonometrische Logarithmentafeln- Kleine Schulausgabe (Ed. H. H. Gobbin) - 1961
5. 1967 - Vierstelliges logarithmisches Tafelwerk. (Altgrad) Kleine Schulausgabe (Ed. Hermann-Dietrich Hornschuh) - 1977
6. 1928 - Vierstellige vollständige logarithmische und trigonometrische Logarithmentafeln - Große Schulausgabe - 1968
7. 1970 - Vierstelliges logarithmisches Tafelwerk. (Altgrad) Große Schulausgabe (Ed. Hermann-Dietrich Hornschuh) - 1979
8. 1893 - Polygonometrische Tafeln zum Gebrauche in der Landmessung für die Teilung des Quadranten in 90 Grade zu 60 Minuten - 1917
9. 1932 - Techniker Tafel - Allgemeine Zahlentafeln und vierstellige trigonometrische und logarithmische Tafeln. Ausgabe für technische Schulen und Praxis (Ed. H. H. Gobbin) - 1966
5stellige Tafeln
10. 1870 - Fünfstellige vollständige logarithmische und trigonometrische Tafel. Zum Gebrauche für Schule und Praxis - 1949
11. 1873 - Fünfstellige logarithmische und trigonometrische Tafeln. Kleine Ausgabe (bis 1931 ohne H. H. Gobbin) - 1968
12. 1971 - Fünfstelliges logarithmisches Tafelwerk. (Altgrad) Kleine Ausgabe (Neu bearbeitet und herausgegeben von Hermann-Dietrich Hornschuh) - 1974
13. 1953 - Fünfstellige vollständige logarithmische und trigonometrische Tafeln. (Sexagesimal unterteilter Altgrad) (Ed. H. H. Gobbin, ab 1959 bearb. von H. Kauderer) - 1970
14. 1971 - Fünfstelliges logarithmisches Tafelwerk. (Altgrad) Große Ausgabe (neu bearbeitet und heraugegeben von Hermann-Dietrich Hornschuh) - 1974
15. 1873 - Vollständige (logarithmisch-trigonometrische) Tafeln (für die Decimaltheilung des Quadranten) - 1975
16. 1901 - Fünfstellige vollständige trigonometrische und polygonometrische Tafeln für Maschinen-Rechnen - ohne Logarithmen - 1944
Legende: xxxx = Erstausgabejahr - Titel - yyyy = Letztjahr


6 Literatur

Bolze, Günther: „Friedrich Gustav Gauß - Konzeption und Aufbau einer Vermessungsverwaltung“, Mitteilungen aus dem Vermessungswesen der Senatsverwaltung Berlin, Juli 1979, Nr. 10, S. 1 – 28

Friedrich, Silke: Zu Lebzeiten Legende, heute nahezu vergessen? Zum 170. Geburtstag von Friedrich Gustav Gauß, Vermessung Brandenburg, Heft 2, 1999, S. 40 - 44

Kaspereit, Georg: Friedrich Gustav Gauß, Am 26. Juni 1965 jährt sich zum 50. Male sein Todestag, Nachrichten aus der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, 1965, S. 70 - 71

Kühn, Klaus: Persönliche Mitteilungen

Suckow, Friedrich: Friedrich Gustav Gauß, Allgemeine Vermessungs-Nachrichten, 1929, Nr. 27, S. 417 – 426

Timm: „Bericht über die F.G. Gauß – Hundertjahr – Feier in Berlin“, ZfV, 1929, S. 683 - 684

Ufer, Wolfgang: „Die preußische Grundsteuerreform von 1861 und die Entstehung der Katasterämter“, AVN, 10/87, S. 382 - 388

„Zur Feier des fünfzigjährigen Dienstjubiläums des Wirklichen Geheimen Ober-Finanz-Rats Herrn F.G. Gauß am 26. Januar 1899“, AVN, 1899, S. 5 – 20

„Ueberreichung der Ehrengabe der preussischen Katasterbeamten an Seine Excellenz, den Wirklichen Geheimen Rat Herrn Dr. Gauss“, Allgemeine Vermessungsnachrichten, 1906, S. 153 - 155

Ziehlke, C.: Der Generalinspekteur des Preussischen Katasters, Wirklicher Geheimer Ober-Finanzrat Dr. phil. Friedrich Gustav Gauss ..., Allgemeine Vermessungsnachrichten, 1905, S. 301-303


7 Copyright

Alle Rechte beim Verfasser:
Rainer Heer c/o
Leibniz Universität Hannover
Geodätisches Institut
Nienburger Straße 1
30167 Hannover

Klaus Kühn 21:43, 22. Feb 2011 (CET)



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