Patent
Deutsch: | Patent |
Englisch: | Patent |
Französisch: | Brevet |
Italienisch: | Brevetto |
|
1 Definition
In dem Sinn wie der Begriff hier verwendet wird ist ein Patent"...das dem Erfinder oder seinem Rechtsnachfolger vom Staat für sein Gebiet erteilte, zeitlich begrenzte Monopol für die wirtschaftliche Nutzung einer Erfindung..."
(zitiert nach Meyers Lexikon Online 2.0 [ [1]])
Sehr viel über Patente findet man auch bei Wikipedia [ [2]].
Patente zur mechanischen Rechentechnik umfassen entweder die ganze Maschine bzw. das Gerät oder nur ihre Subsysteme. Sie erlauben eine zeitliche Zuordnung wenn sonstige Quellen fehlen sowie eine Abgrenzung zu anderen Geräten und sind besonders gut geeignet, wenn die Funktion untersucht werden soll.
Andererseits benennen Patente nur den Patentinhaber, nicht den Hersteller, und geben auch keine Modell- oder Verkaufsbezeichnungen an. Das erschwert die eindeutige Zuordnung.
Beispiele hierzu sind
- das Rechenlehrmittel Eureka: der Patentinhaber des Patents DE51445 ist Friedrich Soennecken. Es existieren Geräte sowohl mit dieser Aufschrift, als auch in anderer Ausführung mit der Bezeichnung Eureka. Die Gründe für diesen Unterschied konnte bisher niemand nennen.
- Für eine Rückübertragungseinrichtung wurde der Fa. Grimme, Natalis u. Co. das Patent DE463975 erteilt (Titel der Patentschrift: "Rechenmaschine mit einer Rückübertragungsvorrichtung zwischen dem Resultatzählwerk und dem Einstellwerk"). In welchen Maschinen diese Einrichtung verwendet wurde (z.B. bei der Brunsviga Dupla) ist natürlich nicht angegeben.
2 Artikel im Rechnerlexikon
Das Rechnerlexikon stellt unter [ [3]] eine grosse Patentdatenbank mit Suchfunktion zur Verfügung.s. auch Patente für den ersten Einstieg zum Suchen.
2.1 Ähnliche Fachbegriffe
3 Weblinks
Seite eröffnet von: stewe 13:49, 28. Okt 2007 (GMT)
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