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An English version of this newsletter can soon be found online at http://www.rechnerlexikon.de .
Liebe Leserin, lieber Leser des Rechnerlexikons,
in diesem Newsletter Nr. 3 vom Dezember 2011 berichten wir über die Patente im Rechnerlexikon (URL http://www.rechnerlexikon.de ).
Wir haben über 23.000 Patente aus aller Welt gesammelt, die sich mit der mechanischen Rechentechnik befassen. Ein Grund, die Situation näher zu betrachten.
Wenn wir von "Patenten" reden, meinen wir in der Regel die von einem Patentamt erteilten und im ESPACENET oder USPTO registrierten Patente.
Doch sollten wir nicht vergessen, dass es schon vor der offiziellen Erfassung der Patente durch die modernen Staaten "Patente", "Monopole", "Privilegien", Schutzrechte und Alleinrechte gab, die in selbständigen kleinen oder großen Staaten, Fürstentümern oder Städten registriert, gnädigst verliehen oder von Körperschaften erteilt wurden.
Kurzer geschichtlicher Überblick:
USA:
Erstes einheitliches Patentgesetz 1790.
Frankreich:
Das erste "Erfindungsprivileg" für Rechenmaschinen erhielt 1649 Blaise Pascal.
Erstes Patentgesetz 1791, das Nachfolgegesetz war (mit kleinen Änderungen) von 1844 bis 1968 gültig.
Erst seit 1899 ist die vollständige Veröffentlichung der Beschreibung und Zeichnungen verpflichtend. Die Erfindung musste außerdem neu sein, allerdings wurde das nicht garantiert: "Breveté S.G.D.G." (Patent ohne Garantie der Regierung)
Großbritannien:
1624 "Statute of Monopolies", ab 1852 vereinfachtes Patentverfahren mit nur einer Behörde ("Patent Office").
Die Patent-Nummern wurden jährlich neu vergeben (Jahr vorangestellt). Erst ca. 1912/13 erfolgte die Umstellung auf fortlaufende Nummerierung.
Russland:
Erste Regelungen ab 1812, erstes Patentgesetz 1833, ab 1896 erfolgte eine Vorprüfung für Patente. Das älteste uns bekannte Patent zur Rechentechnik ist das Patent für Heinrich Kummer von 1847.
Deutschland:
Eröffnung des "Kaiserlichen Patentamtes" am 1. Juli 1877.
Das erste Patent aus der Rechentechnik mit der Nummer 1023 erging im Oktober 1877 an Pierre Mascré mit dem Titel "Selbstthätiger mechanischer Rechenapparat"
International:
Die "Pariser Verbandsübereinkunft" regelte 1883 die Schutzrechte international und überstaatlich.
1977 erfolgte Gründung die der EPO (Europäische Patentorganisation).
Das EPA als ausführendes Organ bietet ein einheitliches Anmeldeverfahren für bis zu 40 europäische Staaten. Es stellt auch mit dem ESPACENET allen Interessenten kostenlos eine weltweite Patent-Recherche im Internet zur Verfügung.
Datierung von Patenten:
Das wichtigste Datum ist das der "Einreichung" (engl.: "filed").
Das Patent wurde dann veröffentlicht und nach Annahme eingetragen. Falls ein Patent auch in einem anderen Land existiert, kann noch ein Datum der Priorität hinzu kommen.
Im ESPACENET (und in den meisten Fällen auch im Rechnerlexikon) ist leider das Datum der Eintragung genannt. Das wichtigere Datum der Einreichung (oder gar Priorität) kann dann bereits viele Jahre zurückliegen!
WESHALB erfassen wir überhaupt Patente im Rechnerlexikon?
1. Fehlende Patente:
Ein Teil der Patente (besonders die frühen) sind im Internet gar nicht erfasst.
Für den Sammler sind sie trotzdem wichtig, da sie eine Datierung ermöglichen. Hier müssen wir leider auf Zufallsfunde warten und diese erfassen.
2. Fehlende Suchbegriffe:
Bei der elektronischen Erfassung der alten Patente durch die Patentämter wurde offensichtlich vereinfacht: Die Patentblätter sind zwar zumeist tatsächlich als Bild eingescannt, es fehlen aber oft Titel und Erfinder.
3. Verlinkung innerhalb des Rechnerlexikons:
Im Patent-Artikel kann man nicht nur die wichtigsten Patentdaten erfassen.
Wir haben von Anfang an auch die Verlinkung extern zum ESPACENET bzw. USPTO (nur gültig, falls dort vorhanden) und intern zu den Artikeln selbst eingeführt (Erfinder, Hersteller, Rechner usw.).
Außerdem finden Sie in vielen Fällen neben Stichworten auch ein Bild aus dem Patent.
In den verlinkten Artikeln selbst (soweit diese existieren) finden Sie dann im "blauen Kasten" unten die Liste der zugehörigen Patente.
4. Gebrauchsmuster und andere Schutzrechte:
Alte Gebrauchsmuster usw. wurden von den offiziellen Stellen leider nicht archiviert, wir sind deshalb auf Zufallsfunde angewiesen. Erst nach dem 2. Weltkrieg erfolgte die dauerhafte Registrierung der GM (ähnlich wie bei Patenten, Endung "U oder u").
Auch im Rechnerlexikon erfassen wir Gebrauchsmuster wie Patente, indem wir die Nummer durch ein "U" oder "u" ergänzen.
Beispiel: GM 1629785: "Patent:DE1629785u" (Im Text steht dann "Gebrauchsmuster")
PATENTSUCHE:
Die Patent-Artikel im Rechnerlexikon haben eine andere Struktur als die anderen Artikel, dadurch wird die Suche und Verwaltung einfacher.
Sie finden auf jeder Seite rechts oben den Kasten "Patentsuche", in den Sie den gewünschten Suchbegriff eingeben:
- Die Nummer des gesuchten Patents (41404 oder DE41404 oder auch nur DE) oder
- den Namen eines Erfinders oder Herstellers oder
- ein Stichwort (Ort, Merkmal usw.)
Die Suche erfolgt in allen Patent-Artikeln, allerdings muss der Suchbegriff auch exakt so enthalten sein! (Ausnahme: Die Nummern können verkürzt sein, es werden dann ggf. mehre Patente gefunden).
2 Suchbegriffe sind möglich.
Ein anderer Weg zu den Patenten führt über die Hauptseite. Klicken Sie dort "Patentdatenbank" an. über das gewünschte Land und den Jahrgang kommen Sie zu einer Auswahlliste der Patente. Beachten Sie hier bitte, dass in den meisten Fällen das Jahr der Eintragung benutzt wurde!
Weitere Informationen finden Sie in der Patentseite.
Kontakt:
Falls Sie noch nicht erfasste Patente finden, informieren Sie uns bitte unter der im Impressum genannten Adresse.
Auch Fragen richten Sie bitte an die gleiche Adresse.
Mit freundliche Grüßen,
im Namen des Redaktions-Teams
F. Diestelkamp